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AGB

  1. Geltungsbereich

   Die Rechtsbeziehung der Pferdephysiotherapeutin Nele Dey, nachstehend als         

   ,,Therapeut'' bezeichnet, zu ihren Patientenbesitzern im Folgenden als ,,Kunde‘‘                     bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

 

   2. Zustandekommen des Vertrages

 

   2.1 Der Vertrag zwischen dem Therapeuten und dem Kunden kommt

   bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande.

 

   2.2 Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Pferdes.

 

   3. Termine

 

   3.1 Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich,                                      per Telefon, per Mail oder per Handy vom Therapeuten bestätigt wurden.

 

   3.2 Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte                                        Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

   3.3 Termine sind verbindlich gebuchte Zeiten. Werden diese vom Kunden nicht                     eingehalten (z.B. durch ein zu spätes oder gar kein Erscheinen) wird diese Zeit                       entweder von der Behandlungszeit abgezogen oder der Termin wird gänzlich                        storniert und die Behandlungskosten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt .

 

   4. Bezahlung

   Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin.                             Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger                      Absprache mit dem Therapeuten möglich.

 

   5. Informationspflicht des Kunden

   Der Kunde ist verpflichtet, dem Therapeuten zu Beginn der Behandlung ausführlich,             vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen          

   Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, 

   Homöopathien etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es dem 

   Therapeuten möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können.

    Verhält sich das Pferd vor oder während der Behandlung aggressiv oder ängstlich behält

    sich der Therapeut  vor, die Therapie unverzüglich im Sinne des Tieres zu beenden.

 

   6. Behandlung des Pferdes

 

   6.1 Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch den Therapeuten empfohlen 

   und mit den Tierhaltern besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg des

   Behandlung behält sich der Therapeut eine Änderung und Anpassung der Behandlung vor,

   um einen bestmöglichen Behandlungserfolg des Pferdes zu erzielen.

 

   6.2 Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen ist die Mitwirkung des

   Pferdehalters außerhalb der Therapiesitzung durch ein abgesprochenes

   Trainingsprogramm erforderlich.

 

   7. Garantieausschluss

   Der Therapeut übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Vielmehr   

   schuldet der Therapeut lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg.

   Insbesondere gibt der Therapeut keine Heilversprechen. Sie übernimmt darüber hinaus

   auch keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier. Muskuläre oder neuronale Reaktionen,

   Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe,

   Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter

   Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten bitte sofort den Therapeuten oder den Tierarzt

   kontaktieren.

 

   8. Haftung

   Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an dem Therapeuten                                        durch das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

   9. Datenschutz

   Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen

   Weiterverarbeitung (Finanzamt) gespeichert. Der Tierphysiotherapeut unterliegt der

   Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Der

   Pferdephysiotherapeut kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden

   davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte

   vom Behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung. Dies

   geschieht in Absprache mit dem Pferdebesitzer.

 

   10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

   Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.                                              Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht in Walsrode.

 

   11. Salvatorische Klausel

   Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen                nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirkungen der                          übrigen Bedingungen hiervor unberührt.

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